AGBs

§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma LUXSON GmbH, Maria-Theresia-Straße 34, nachfolgend LUXSON genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Jede abweichende Kondition bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen des Käufers sind nicht Vertragsinhalt und werden auch nicht durch unser Stillschweigen oder durch unsere Lieferung anerkannt.

§2 Vertragsschluss
In den Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind -auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält LUXSON, wenn nicht anders angegeben 14 Kalendertage gebunden.

Ein Verkauf gilt dann als verbindlich, wenn der Käufer bei LUXSON schriftlich Ware bestellt oder die Annahme einer mündlichen Bestellung von LUXSON schriftlich bestätigt wurde. Bei Sofortlieferung kann die Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden. Nebenvereinbarungen, insbesondere mündliche Abmachungen, Auskünfte, Empfehlungen und Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern sind ohne unsere schriftliche Bestätigung unwirksam.

Erwirbt der Käufer Geräte, bei denen aufgrund fehlender Zulassungen oder Verbote die Inbetriebnahme eingeschränkt oder verboten ist, so verpflichtet er sich, diese Einschränkungen oder Verbote einzuhalten. Er stellt LUXSON diesbezüglich von jeder Haftung frei.

Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart.

Zeichnungen, technische Unterlagen u.ä. verbleiben im Eigentum von LUXSON, selbst wenn sie vor einer Bestellung ausgehändigt worden sind und es sich noch um Vorschläge zu einer Problemlösung handelt. Ohne Ausdrückliche Genehmigung von LUXSON dürfen die Dokumente oder Teile davon weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch sonst Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Die Benutzung ist intern nur innerhalb der vertraglichen Grenzen gestattet. Urheberrechte verbleiben bei LUXSON. Der Verwendung der vom Käufer beizubringenden Unterlagen wie Zeichnungen, Muster, o.ä. durch LUXSON dürfen keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Der Käufer erklärt ausdrücklich, bei Inanspruchnahme aus solchen Schutzrechten durch Dritte LUXSON schad- und klaglos zu halten. LUXSON braucht nicht selbst das Bestehen von Schutzrechten gegenüber Dritten zu überprüfen.

§3 Preise, Preisänderungen
Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die entstehenden Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung trägt wenn nicht anders vereinbart der Käufer.

§4 Lieferzeiten
Liefertermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden bedürfen der Schriftform.

Wir sind um eine pünktliche Lieferung stets bemüht und alle Bestellungen werden unter Voraussetzung allgemeiner Herstellungsmöglichkeiten angenommen. Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Umstände außerhalb unseres Einflussbereiches wie z. B. Energie-, Rohstoff-, Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrungen u.ä. an der pünktlichen Lieferung gehindert bzw. eingeschränkt, verändert sich der Liefertermin entsprechend und es wird eine Nachfrist vereinbart. Bleibt die Erfüllung der Lieferung auch innerhalb der Nachfrist nicht möglich, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag - ohne weitere Ansprüche - zurückzutreten. Forderungen für direkte/indirekte Verluste jedweder Art wegen Verzögerung oder Ausfall der Lieferung, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Verzug des Käufers mit der Übermittlung von für die Auftragsausführung erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen berechtigen LUXSON, die Lieferfristen und -termine entsprechend zu verlängern.

Der Käufer ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.

§5 Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Käufer oder die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk von LUXSON verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Versandkosten für leihweise zur Verfügung gestellte Muster trägt der Käufer. Die Muster bleiben im Eigentum von LUXSON.

Zustellungen von LUXSON an den Käufer erfolgen an die vom Käufer zuletzt bekannt gegebene Anschrift. Der Käufer ist verpflichtet, LUXSON Adress-Änderungen rechzeitig bekannt zu geben, da widrigenfalls Zustellungen an der zuletzt bekannt gegebenen Anschrift als zugegangen gelten.

§6 Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert LUXSON nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

Bei festgestelltem Mangel ist entsprechend der Anweisungen von LUXSON vorzugehen. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Sämtliche Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Der auftretende Fehler an der Sache muss auf einen Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzuführen sein.

Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn die Ware vom Käufer oder einem Dritten verändert, nachbearbeitet, repariert oder sonst beeinträchtigt wurde.

Von LUXSON im Rahmen des Kundenservices für den Kunden erstellte technische Berechnungen, Konstruktionen, Unterlagen und Ausschreibungsunterlagen sind vom Käufer in jeder Hinsicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Jede Haftung oder Gewährleistung seitens LUXSON ist ausgeschlossen.

Offensichtliche Mängel müssen LUXSON unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, unverzüglich gemäß Punkt 2 LUXSON zu übersenden. Die dabei anfallenden Transportkosten gehen zur Gänze zu Lasten des Käufers.

Eine weiterreichende Gewährleistung als für die gelieferte Ware selbst ist ausgeschlossen.

Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für ungeprüfte Gebrauchtgegenstände, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.

Der Käufer prüft den Lieferumfang bei Übergabe und erkennt ihn diesen an wie besichtigt.

§7 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen LUXSON als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht von LUXSON vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden oder Folgeschäden.

LUXSON haftet in keinem Fall für Schäden, die sich aus dem Ausfall von Netzeinrichtungen oder Fehlfunktionen von Gerätschaften fremder Hersteller ergeben. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Kunden entstanden sind. Im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Produktbeschreibungen sowie anwendungstechnische Empfehlungen begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Bei Nichteinhaltung der den Geräten beigelegten Montage- und Bedienungsvorschriften und ähnlichem sowie bei Unterlassung von und Zuwiderhandeln gegen behördliche Zulassungsbewilligungen wird jeder Ersatz für daraus entstehenden Schaden, insbesondere aus dem Titel der Produkthaftung ausgeschlossen.

Schäden für Verbrauchsmaterialien, Materialien die einer natürlichen Abnutzung unterliegen sowie Leuchtmittel sind generell von der Gewährleistung ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Leuchtdioden bei ausschließlicher Verwendung von Ansteuerungen der Fa. LUXSON.

§8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die LUXSON aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich LUXSON das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltware wird der Käufer auf das Eigentum von LUXSON hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit LUXSON seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, LUXSON die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist LUXSON berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Sämtliche daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltware durch LUXSON ist gemäß § 13 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.

strong>§9 Zahlung
Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an LUXSON oder ein von diesem angegebenes Bankkonto erfolgen.

Rechnungen von LUXSON sind, wenn nicht anders angegeben sofort fällig. Ab Fälligkeit sind Rechnungsbeträge mit 12% jährlich zu verzinsen. Für Mahnungen darf LUXSON Mahnspesen in Höhe von 10,00 Euro/Mahnung berechnen.

Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich LUXSON ausdrücklich vor. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

LUXSON ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist LUXSON berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

LUXSON und der Käufer sind nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Solange der Käufer nicht sämtliche Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit LUXSON erfüllt hat, ist LUXSON berechtigt, sämtliche Leistungen und Lieferungen zurückzubehalten.

§10 Sonstige Vereinbarungen
Nebenarbeiten, Änderungen und Ergänzungen sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung kommen, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.

Soweit und solange eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften widerspricht, tritt an ihre Stelle für die Geltungsdauer der gesetzlichen Vorschrift die entsprechende gesetzliche Regelung.

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Käufers sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wels. Es gilt österreichisches Recht.